Die am 10.11.1941 gegründete reichseigene Zentral-Filmgesellschaft Ost (ZFO) sollte in den besetzten Gebieten der UdSSR das bisher zentral verwaltete Filmwesen zu einem „schlagkräftigen Propagandaapparat“ ausbauen (Entwurf zur Gründung ZFO, 3.11.1941). Die Aufgaben des „kriegsentscheidenden Betriebes“ und seiner Tochterfirmen umfassten sowohl die Bespielung der dortigen Kinos (als Monopol) als auch die Herstellung von Agitationsfilmen für die russische, ukrainische und baltische Bevölkerung. Mit zunehmender Kriegsdauer wich die Anfangseuphorie eines scheinbar endlos wachsenden deutschen Filmwesens in Zweckoptimismus und Pragmatismus: Nun ging es vor allem um sichere UK-Stellungen und ruhige, zivile Arbeitsplätze fernab der Front. Die Geschichte der Unternehmung endet im Januar 1945 im kleinen Harzstädtchen Königshütte, von wo aus die „filmische Betreuung der Ostarbeiter im Reich“ organisiert werden sollte.
Mit der von der Forschung bisher weitgehend ignorierten ZFO gerät eine Propagandaeinrichtung der Nationalsozialisten in den Blick, in der sich die inhumane Rassenideologie einerseits und privates Profilierungsstreben und Sicherheitsdenken der Leitungsmitarbeiter andererseits markant abzeichnet. In den Filmen selbst und in den nachweisbaren Praktiken des Kinobetriebes erscheinen die Menschen der okkupierten Territorien fast durchgängig als zweitklassig. Durch den Bolschewismus gezeichnet können sie nur mit Härte, Disziplin und einfachsten Argumenten an deutsche zivilisatorische Standards herangeführt werden, um vor allem als Arbeitssklaven dem „Tausendjährigen Reich“ dienstbar zu sein. ZFO-Produktionen gehören zu den hemmungslosesten Machwerken des NS-Films; sie verdammen das Sowjetsystem und erklären Nazideutschland zum gelobten Land, für das es sich lohnt zu schaffen. Viele der angeworbenen Arbeitskräfte werden im Reich harten Repressalien ausgesetzt sein, einige ihren Deutschland-Aufenthalt nicht überleben.
Als institutionengeschichtliches Porträt skizziert der Vortrag den „Geschäftsgang“ der ZFO und benutzt dazu überwiegend im Bundesarchiv Berlin überlieferte Dokumente. Ein Schlusskapitel widmet sich ausgewählten Biografien von maßgeblich an der filmischen „Ostpropaganda“ Beteiligten viele machten nach 1945 weiter ungebrochen Karriere, z.B. Alfred Stöger und Eugen York.