Maria Maar ist eine ehrgeizige junge Rechtsanwältin, die über die Karriere ihre Ehe mit dem Maler Uwe vernachlässigt. Ihre gemeinsame Jugendfreundin, die häusliche und fürsorgliche Irene, ist mit dem Archäologen Dr. Bergolt verheiratet. Zwischen Irene und Uwe kommt es zu einer kurzen, heftigen Affäre, dann jedoch kehren sie zu ihren ahnungslosen Ehepartnern zurück. Jahre später will sich Irene, die inzwischen glückliche Mutter ist, von Bergolt scheiden lassen, der sich als gewissenloser Erbschleicher entpuppt. Als er mit dem Kind ins Ausland verschwinden will, erschießt Irene ihn. Sie wird des Mordes angeklagt, und Maria übernimmt ihre Verteidigung. Da erst erfährt Maria, dass nicht Bergolt, sondern ihr Mann Uwe der Vater von Irenes Kind ist. Dennoch hält sie ein flammendes Plädoyer für Irene. Maria weiß jetzt, dass sie ihren Mann zu sehr vernachlässigt hat.
Maria Maar is an ambitious young attorney, who pursues her career but neglects her marriage with the artist Uwe. Their longtime friend Irene, a familial and caring woman, is married to Dr. Bergolt, an archaeologist. Irene and Uwe have a short but intense affair, after which they both return to their unsuspecting spouses. Years later, Irene, now a happy mother, wants to get divorced from Bergolt, who has turned out to be an unscrupulous legacy hunter. When he wants to flee abroad and take the child, Irene shoots him. She is accused of murder and Maria takes over the defence. Only now does Maria learn that her husband Uwe is the father of the child, not Bergolt. Nevertheless she defends Irene. Maria now realizes that she has been neglecting her marriage for too long and wants to change it for the better.
Regie: Fritz Peter Buch. Regie-Assistenz: Fred Westhoff. Buch: Fritz Peter Buch, Erich Ebermayer; nach einem Manuskript von Iwa Raffay. Kamera: Kurt Schulz. Bauten: Herbert Nitzschke, Hermann Asmus. Schnitt: Elisabeth Neumann. Ton: Carolus Wolking. Musik: Werner Bochmann.
Darsteller: Lotte Koch (Dr. Maria Maar, Rechtsanwältin), Richard Häußler (Uwe Boddin, Maler), Kirsten Heiberg (Irene Friedberg), Peter Widmann (Dr. Bergolt, Archäologe), Otto Tressler (Baron Friedberg), Max Gülstorff (Vater Mahr, Lehrer), Ludwig Körner (Landgerichtsdirektor Matthies), Franz Schafheitlin (Staatsanwalt Dr. Lindener), Ursula Voß (Anna Felbinger), Luise Hohorst (Frau Kern, Zeugin), Anneliese Würtz (Dienstmädchen Lisa), Willi Rose (Reichbahner Max Schulz, Zeuge), Toni von Bukovics (Babett, Wirtschafterin bei Baron Friedberg), Margarete Sachse (Fräulein Schnell, Bürovorsteherin), Tine Schneider (Rosa Burger), Hans Waschatko (Diener Franz), Wölle Dresing (Knut), Ernst Stimmel (Akademieprofessor), Walter Brückner (Geschworener), Beisitzende Richter: Karl Hannemann, Paul Rehkopf, Herbert Bach, Fritz Berghof, Walter Brückner, Knut Hartwig (Wachbeamter), Conrad Curd Cappi (Gerichtsdiener), Alfred Karen (Richter), Ernst Stimmel (Professor), Wölle Dreising (Knut, Irenes Sohn), Luise Bethke-Zitzmann (Gefängniswärterin), Albert Parsen (Wachtmeister), Peter Strunk
Produktion: Berlin-Film GmbH, Potsdam [Herstellungsgruppe Franz Vogel]. Herstellungsleitung: Franz Vogel. Produktionsleitung: Georg Mohr. Aufnahmeleitung: Alfred Kern, Georg Kroschel. Drehzeit: 31.7. 8.11.1943. Drehort: Holland-Ateliers Amsterdam und Den Haag. Außenaufnahmen: Schloss Börnicke bei Bernau, Spitzmühle bei Strausberg. Länge: 107 min, 2919 m. Format: 35mm, s/w, 1:1.33, Tobis-Klangfilm. Zensur: 12.6.1944, B.60309, Jv.
Uraufführung: 4.9.1944, Berlin (Astor, BTL Potsdamer Straße).
Von den Alliierten Militärbehörden verboten.
Kopie: Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Wiesbaden
Der Beruf des Mannes hat seit jeher im Film eine große Rolle gespielt, denn irgendwie überträgt sich der Beruf des Mannes auch auf sein Privatleben, das im Film ja zumeist den dramatischen Vorwurf abgibt. Der Beruf der Frau, soweit er überhaupt erwähnt wurde, blieb jedoch zumeist im Hintergrund. Je mehr aber die Frau im Leben eine immer stärkere Position auch im Berufsleben einnimmt, so beginnt auch der Film sich der Frauenberufe anzunehmen.
Stand bisher die Frau als Freundin, Geliebte oder Hausfrau dem Mann im Film zur Seite, so waren ihre Handlungen auch rein von der privaten, gefühlsmäßigen Seite her bestimmt, und so haben auch nur einige Filme dramatische Vorgänge und Entwicklungen in den Mittelpunkt gestellt, die sich aus dem Beruf der Frau und ihrer dadurch bedingten Einstellung zum Leben ergaben. Das Problem der Künstlerin allerdings ist bisher ja schon des öfteren behandelt worden. Hier stand aber die Genialität oder einmalige Begabung einer einzelnen Frau und ihre dadurch hervorgerufene Sonderstellung zur Diskussion, so daß man diese Einzelfälle nicht zum Allgemeinen rechnen kann. Mehr oder weniger spielt der Beruf der Frau im Film noch keine wesentliche Rolle, was eigentlich um so erstaunlicher ist, als die Frau ja heute fast in allen Berufen zu finden ist. Als Sekretärin tauchte sie ja dann und wann einmal auf, ohne durch ihren Beruf jedoch in ihrem Handeln beeinflußt zu werden. Die aktuellen Filme, die aus dem Kriegsleben heraus gestaltet sind, deuteten zwar den Einsatz der Frau im Krieg an, ohne jedoch, wenigstens in den meisten Fällen, näher auf die nun einmal durch das Berufsleben geprägte Lebenseinstellung der Frau einzugehen. (...)
In Die schwarze Robe gestaltet Lotte Koch das Schicksal einer Strafverteidigerin, wird uns also die Frau in einem der verantwortungsvollsten und ernstesten Berufe zeigen; als Juristin. In diesem Film ergibt sich nun auch aus dem Beruf der Frau der Konflikt, der dann eine menschlich befriedigende Lösung findet. Hier hat man also das Problem bewußt zum Thema genommen, das darin liegt, daß die Frauen aus der privaten Sphäre herausgenommen sind und wie der Mann eine verantwortliche Tätigkeit im öffentlichen Leben ausüben.
- E. R.: Frauenberufe auf der Leinwand.
Film-Kurier, Nr. 55, 11.7.1944
Der Film folgt den Schicksalswegen einer Strafverteidigerin, die in die Lage kommt, eine Frau zu verteidigen, von der sie im Laufe der Verhandlung erkennen muß, daß sie zwischen sie und ihren Mann getreten ist und die aus der Erkenntnis ihrer menschlichen Versäumnisse und aus dem klaren inneren Zwang zur absoluten, unbeirrbaren Rechtlichkeit die Kraft zur Selbstüberwindung findet. Über den Konflikt dieses Films wird zwischen den Handelnden nicht doziert. Er wird nicht redend von ihnen »beleuchtet«, er wird vielmehr so ausgetragen, wie er den Zuschauer allein fesseln kann: Die Handlung teilt sich uns in Handlungen mit, nicht in Worten, die nur, wie das große Plädoyer am Schluß, das zwar sehr wichtige, aber eben nur abrundende und ergänzende Moment der Filmhandlung sind, niemals das hauptsächliche.
- Felix Henseleit: Der Film und das Leben
Film-Kurier, Nr. 141, 11.11.1943